MietAval ist eine Webseite der atevis Aktiengesellschaft mit dem Fokus auf die sog. MietkautionsBürgschaft - für privat genutzten Wohnraum und Gewerbe.
Die clevere Alternative für Mieter und Vermieter.
Die MietkautionsBürgschaft ist ein Produkt für alle Mieter von privat genutzten Wohnraum, die ihren Geldbeutel schonen wollen, um finanziell flexibel zu bleiben, und sich gleichzeitig noch zusätzliche Wünsche erfüllen wollen.
Ihre Vorteile
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In 7 Schritten zur Ihrer MietkautionsBürgschaft - für privat genutzten Wohnraum:
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Die MietkautionsBürgschaft ist ein Produkt für alle Mieter von privat genutzten Wohnraum, die ihren Geldbeutel schonen wollen, um finanziell flexibel zu bleiben, und sich gleichzeitig noch zusätzliche Wünsche erfüllen wollen.
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So funktioniert die MietkautionsBürgschaft
Ein Vermieter verlangt bis zu drei Monatskaltmieten als Kaution. Der Mieter möchte seine Ersparnisse lieber in eine neue Einbauküche investieren. Daher stellt er die Sicherheit in Form der MietkautionsBürgschaft.
Bei Auszug stellt der Vermieter einen durch den Mieter verursachten Schaden am Mietobjekt fest. Außerdem ist noch eine Nebenkostennachzahlung zu leisten.
Der Vermieter kann direkt auf R+V zugehen. R+V informiert den Mieter. Wenn der Mieter die Schäden nicht beseitigt, leistet R+V bis zur Höhe der vereinbarten Bürgschaftssumme (höchstens jedoch bis zur gesetzlich zulässigen Sicherheit von drei Kaltmieten) und fordert den Betrag von dem Versicherungsnehmer zurück.
Der Mieter kann den Betrag gegebenenfalls von seinem Vermieter zurückfordern, sollten die Ansprüche des Vermieters nicht berechtigt sein.
Für Vermieter von mindestens 30 Wohneinheiten.
Mietausfälle, hohe Renovierungskosten oder Sachschäden: Da die eigenen Rücklagen oft nicht ausreichen, werden solche Probleme gerade für Vermieter von privaten Wohneinheiten zu erheblichen finanziellen Risiken. Die MietschutzPolice sichert ab.
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Vorteile:
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Die R+V-MietkautionsBürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs.
R+V leistet an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, sofern der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Der Mieter ist zur Rückzahlung an R+V verpflichtet.
Der Vermieter verfügt über den gleichen Schutz wie bei üblichen Kautionsformen.
Der Mieter schließt einen Vertrag mit R+V. Auf Grund dieses Vertrags stellt R+V eine Bürgschaft im Original zur Übergabe an den Vermieter, eine Kopie für die Unterlagen des Mieters und den Versicherungsschein aus. Die Originalbürgschaft übergibt der Mieter an den Vermieter anstelle eines Kautionssparbuches oder einer Barkaution. Im Schadenfall kann sich der Vermieter direkt bei R+V melden.
Was ist das Besondere an der MietkautionsBürgschaft der R+V?Die MietkautionsBürgschaft tritt mit Ausstellungsdatum der Bürgschaft in Kraft. Die Bürgschaft wurde wirksam zwischen Mieter und Vermieter vereinbart, wenn der Mieter dem Vermieter die Bürgschaftsurkunde übergeben hat, und beide Parteien sich einig sind, dass die Bürgschaft als Sicherheit dienen soll.
Die Bürgschaft ist bis zu dem Zeitpunkt gültig, bis R+V vollständig aus der Haftung entlassen wird, oder R+V die Bürgschaftssumme vollständig ausgezahlt hat, sofern aus der Bürgschaft nichts anderes hervorgeht.
Die R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden übernimmt die Haftung. R+V ist einer der größten deutschen Kautionsversicherer und einer der führenden Versicherer im Bereich der MietkautionsBürgschaft.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die MietkautionsBürgschaft als Sicherheit zu akzeptieren. Jedoch spart er sich bei dieser Kautionsform den Aufwand für die Verwaltung des sonst üblichen Kautionskontos. Zins- und Steuerabrechnungen sind nicht mehr erforderlich. Sollte der Vermieter die MietkautionsBürgschaft nicht akzeptieren, kann der Mieter die Bürgschaft im Original jederzeit an R+V zurück senden. Wenn R+V die Bürgschaft im Original innerhalb eines Monats nach der Ausstellung (Datum auf der Bürgschaft) zurück erhält, wird ein bereits abgebuchter Beitrag in voller Höhe erstattet. Sofern die Bürgschaft später an R+V zurückgegeben wird, wird der Beitrag anteilig erstattet. Die Abrechnung erfolgt auf den Tag genau.
Können bestehende Mietkautionen mit der R+V-MietkautionsBürgschaft abgelöst werden?Ja, die MietkautionsBürgschaft kann auch bei bestehenden Mietverhältnissen als Sicherheit hinterlegt werden. Der Vermieter muss sein Einverständnis hierzu erteilen. Das Original der Bürgschaft übergibt der Mieter an seinen Vermieter, im Gegenzug erhält er die hinterlegte Kaution zurück.
Welche Vorteile hat der Vermieter?
Macht der Vermieter Ansprüche geltend, wird der Mieter von R+V informiert und bekommt Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Einwendungen des Mieters werden berücksichtigt, wenn er der Aufforderung zur Stellungnahme fristgerecht nachkommt und
Trifft keiner dieser Punkte zu, zahlt R+V zunächst an den Vermieter und fordert danach den Betrag vom Mieter zurück. R+V haftet maximal bis zur gesetzlich zulässigen Höhe, höchstens jedoch bis zudem in der Bürgschaft genannten Höchstbetrag. Selbstverständlich kann der Mieter den gezahlten Betrag von seinem Vermieter - gegebenenfalls gerichtlich - zurückfordern, sofern die Ansprüche des Vermieters nicht berechtigt waren.
Die Bürgschaft ersetzte nur die Zahlung der Mietkaution an den Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses. Ein Streit am Ende des Mietverhältnisses, kann durch die Bürgschaft leider nicht verhindert werden.
Der Vermieter wendet sich direkt an R+V. Grundsätzlich müssen die folgenden Unterlagen in Kopie eingereicht werden:
Zur Vereinfachung bietet R+V ein Schadenformular an, das jedoch nicht zwingend verwendet werden muss.
Für den Mieter ändert sich nichts. Er trägt kein höheres Risiko. Zum Vergleich: Eine Barkaution würde in die Insolvenzmasse einfließen, wenn sie der Vermieter nicht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften angelegt hat.
Was passiert bei Insolvenz des Mieters?Die MietkautionsBürgschaft bleibt dem Vermieter als Sicherheit im vereinbarten Umfang erhalten. Auch eine Nichtzahlung des Beitrags des Mieters an R+V mindert nicht die Wirksamkeit der Bürgschaft als Sicherheit.
Nein, es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Die Bürgschaft kann jederzeit im Original zusammen mit der unterschriebenen Enthaftungserklärung an R+V zurückgegeben werden. Mit Rückgabe der Bürgschaft wird der Beitrag auf den Tag genau abgerechnet. Wenn das Original innerhalb eines Monats ab Ausstellungsdatum an R+V zurückgegeben wird, erstattet R+V den gezahlten Beitrag vollständig. Wenn der Mieter die Bürgschaft von seinem Vermieter vor Beendigung des Mietverhältnisses zurück haben möchte, kann der Vermieter eine andere Mietsicherheit (Barkaution, Sparbuch, etc.) in gleicher Höhe verlangen.
Wie kann der Vertrag zwischen R+V und dem Mieter gekündigt werden?Die gegenüber dem Vermieter übernommene MietkautionsBürgschaft haftet, bis der Vermieter R+V aus der Haftung entlässt. Das bedeutet - genau wie bei anderen Formen der Mietkaution - dass der Vermieter auch die Bürgschaft zurückgeben muss und erklärt, dass er keine Ansprüche mehr aus der Bürgschaft geltend macht. Ist der Mietvertrag beendet und erhebt der Vermieter keine Ansprüche mehr, wird die Bürgschaft im Original zusammen mit der vom Vermieter unterschriebenen Enthaftungserklärung an R+V zurückgeschickt und der gezahlte Jahresbeitrag taggenau abgerechnet. So wird z. B. bei Rückgabe der Bürgschaft nach einem halben Jahr genau die Hälfte des Jahresbeitrags zurück gezahlt. Die Bürgschaft kann auch jederzeit vor Ende des Mietvertrags an R+V zurückgegeben werden. Im Allgemeinen erwartet der Vermieter im Gegenzug eine andere Mietsicherheit (Barkaution, Sparbuch, etc.) in gleicher Höhe. Wenn der Vermieter das Original der Bürgschaft nicht mehr findet, kann der Vertrag aufgehoben werden, wenn R+V eine separate Enthaftungserklärung erhält. Mit der Enthaftungserklärung unterschreibt der Vermieter, dass er keine Rechte und Ansprüche aus der Bürgschaft gegen R+V geltend macht und die besicherten Ansprüche auch nicht an Dritte abgetreten worden sind. Einen entsprechenden Vordruck können Sie von R+V erhalten.
Wie kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten?Hierzu wird die Bürgschaft im Original an R+V zurückgegeben. Wenn die Bürgschaft im Original innerhalb eines Monats ab Ausstellungsdatum an R+V zurückgesendet wird, erstattet R+V den bereits abgebuchten Beitrag in voller Höhe. Bei einer späteren Rücksendung der Bürgschaft wird der Beitrag auf den Tag genau abgerechnet.
Bürgschaftsrahmen von 10.000, 25.000 oder 50.000 Euro können im Einzelfall ja nach Bedarf vereinbart werden.
Der Unternehmer kann wahlweise auch Vertragserfüllungsbürgschaften hinzunehmen.
Die Prämien entsprechen den Konditionen etablierter Unternehmen, ohne „Gründerzuschlag“.
Wesentliche Details zur Bürgschaft für Existenzgründer:
Alles weitere erfahren Sie hier auf der atevis-Webseite www.aval.online.
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Wenn ja, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Sie suchen nach Informationen über ein bestimmtes Unternehmen, wollen aber keinen Rahmenvertag mit einer Wirtschaftsauskunftei abschließen, sondern von Einzelfall zu Einzelfall.
Besonders beim Abschluss neuer Geschäftsbeziehungen ist es wichtig, vorab mögliche
Ausfallwahrscheinlichkeiten und sonstige Geschäftsrisiken zu prüfen.
Sieh haben Interessen, dann Sie bitte auf Einzelauskunft.
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Ausführliche Informationen zur Kautionsversicherung finden Sie auf der atevis-Webseite
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